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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1.1 Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Patrick Winter :: Training & Driving, Schwärzkogel 2, A-4553 Schlierbach (kurz: „PWR“) und dem Kunden.

    1.2 Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 (0) 664 21 18 227 sowie per E-Mail unter info@patrick-winter.com

    1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede Person, die ein Geschäft abschließt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 KSchG).
  2. Anmeldung zu einer Veranstaltung: Die Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich per Brief, E-Mail, Kauf auf einer von PWR betriebenen Webseite, einem Formular auf einer von PWR betriebenen Webseite oder direkt bei einem Vertreter von PWR zu erfolgen und wird unverzüglich bestätigt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges bzw. im Weiteren durch den Zahlungseingang berücksichtigt. Mit der Unterschrift auf dem Vertrag bzw. durch Bestätigung der AGB und der Widerrufsbelehrung und dem Klick auf „Kaufen“ im Onlineshop kommt der Vertrag zustande. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten vollständig und richtig anzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz. PWR behält sich vor, ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zurückzuweisen. Die Terminvereinbarung hat – sofern wählbar – direkt im Bestellvorgang des Online-Shops, ansonsten per Telefon, Mail oder Brief direkt in Abstimmung mit PWR zu erfolgen.

  3. Zahlungsbedingungen: Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich binnen der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist zu bezahlen. In jedem Fall aber setzt die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung die Bezahlung des vereinbarten Entgelts bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn voraus.

  4. Nichterscheinen zur Veranstaltung: Bei Nichterscheinen des Kunden zur Veranstaltung bleibt der Anspruch von PWR auf Bezahlung des vereinbarten Entgelts grundsätzlich bestehen und richtet sich konkret nach der Bestimmung des § 1168 ABGB.

  5. Absage / Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen: PWR hat das Recht, Veranstaltungen, für die bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht zumindest Anmeldungen im Umfang von 50% des für die betreffende Veranstaltung angebotenen und bekannt gegebenen Teilnehmerkontingents vorliegen, abzusagen. Weiters hat PWR das Recht, Veranstaltungen abzusagen, sofern unvorhersehbare oder unbeherrschbare Umstände auf- bzw. eintreten, die geeignet sind, die Kundensicherheit zu gefährden, wie zB Witterungsverhältnisse, Naturkatastrophen, Streckensperren, Streiks, Unfälle. PWR wird den Kunden von einer Absage unverzüglich informieren. Der Kunde kann im Falle einer derartigen Absage nach seiner Wahl und nach Verfügbarkeit – im Gegenwert des geleisteten Entgelts – an jeder anderen Veranstaltung teilnehmen. Das geleistete Entgelt im Wert übersteigende, andere von PWR angebotene Erlebnisse sind für den Kunden aufpreispflichtig. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche (zB Kosten für Anreise oder Übernachtung) ist im Falle einer Absage, an der PWR kein Verschulden trifft (zB witterungsbedingte Absagen), ausgeschlossen.
  1. Ausschluss von der Teilnahme: PWR ist berechtigt, den Kunden von der ( weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, soweit er durch sein Verhalten andere oder sich selbst gefährdet oder den geregelten Ablauf der Veranstaltung bzw. des Betriebes stört, obwohl er zuvor zum Unterlassen seines Verhaltens aufgefordert wurde. Ein Anspruch auf Erstattung des bezahlten Entgelts besteht für diese Fälle nicht.

  2. Haftung von PWR: Für Sach-und Vermögensschäden haftet PWR nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen.

  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen anwendbar. Erfüllungsort ist Graz. Hinsichtlich des Gerichtsstandes für Streitigkeiten wird Folgendes vereinbart:

    8.1 Kunde ist Verbraucher: Klagen von PWR gegen den Kunden können nur am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung) eingebracht werden. Für Klagen des Kunden gegen PWR wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Kirchdorf an der Krems vereinbart.

    8.2 Kunde ist Unternehmer: Für sämtliche Klagen wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Kirchdorf an der Krems vereinbart.
  1. Alkoholverbot: Während der gesamten Veranstaltung gilt strengstes Alkoholverbot, das heißt Einhaltung der 0,0 Promillegrenze.

  2. Haftung des Kunden
    10.1 Der Kunde haftet für sämtliche von ihm schuldhaft verursachte Schäden grundsätzlich uneingeschränkt.

    10.2 Für nur leicht fahrlässig verursachte Schäden am vom Kunden gelenkten Fahrzeug ist die Haftung des Kunden pro Fahrzeug mit den in Punkt 10.3 näher angeführten Beträgen bzw. Prozentsatz begrenzt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Kunde auch für Fahrzeugschäden uneingeschränkt. Generell ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind jegliche Schäden an Streckenbegrenzungen wie u.a. Leitschienen, Straßenpfosten, Reifenstapel usw.; diese sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen. Die eben dargestellte Haftungsbegrenzung für nur leicht fahrlässig verursachte Fahrzeugschäden gilt nur für den vereinbarten Mietvertragszeitraum.

    10.3 Wenn nicht im Einzelfall etwas anders vereinbart wurde, ist die Haftung des Kunden für leicht fahrlässig verursachte Fahrzeugschäden pro Fahrzeug für sämtliche Fahrerlebnisse (zB Winterfahrtraining, Fahrzeugvermietung, Firmen Incentives, individuelle Erlebnisse) wie folgt begrenzt:

    KTM X-Bow: Schäden bis (einschließlich) € 2.900: tatsächlicher Schadensbetrag, maximal jedoch € 2.900
    Schäden über € 2.900: € 2.900 und zusätzlich 25% von dem € 2.900 übersteigenden Schadensbetrag

    Toyota Yaris: Schäden bis (einschließlich) € 2.500: tatsächlicher Schadensbetrag, maximal jedoch € 2.500
    Schäden über € 2.500: € 2.500 und zusätzlich 10% von dem € 2.500 übersteigenden Schadensbetrag

    Sonderregelung für Fahrerlebnisse bei Motorsportveranstaltungen (zB Rundstreckenrennen, Bergrennen, Race of Austrian Champions):
    Volle Übernahme der Schadenssumme ohne Begrenzung

    10.4 Diese Regelungen gelten neben dem Kunden auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertragliche Haftungsbegrenzung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer des Mietobjektes gilt.

    10.5 Die Haftungsbegrenzung endet mit dem vereinbarten Mietzeitraum. Sollte der Kunde eine eigenmächtige Verlängerung der Mietvertragsdauer vornehmen (insbesondere durch verspätete Fahrzeugrückgabe), so gilt die Haftungsbegrenzung für den Zeitraum außerhalb des vereinbarten Mietzeitraumes nicht. Der Kunde haftet daher in diesem Fall für alle von ihm verursachten Schäden uneingeschränkt.
  1. Fahrzeugzustand / Haftung / Reparaturen:

    11.1 Der Kunde verpflichtet sich, jene Sicherheits- und Bedienungsvorschriften sowie technischen Regeln und fahrdynamischen Besonderheiten zu beachten, über die er im Rahmen der Einschulung vor/bei Veranstaltungsbeginn aufgeklärt wurde und das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.

    11.2 Der Kunde hat sich während der Miete davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl und Kühlwasser geführt wird. Sollte die Öl- oder Kühlflüssigkeitskontrolle leuchten, ist das Fahrzeug unmittelbar anzuhalten bzw. bei Veranstaltungen auf gesperrten Strecken in die Boxengasse zu bringen. Im Falle eines durch den Kunden verursachten Schadens an Motor oder Getriebe durch Fehlbedienung (Überschreitung der Höchstdrehzahl von 7.500 U/min, keine korrekte Betätigung der Kupplung) übernimmt der Kunde die Kosten der Reparatur des entstandenen Schadens in voller Höhe. Dieser Betrag ist an PWR zu zahlen. Sollte durch Missachtung einer dieser Punkte ein Schaden am Fahrzeug entstehen, haftet der Kunde hierfür in voller Höhe.

    11.3 Die Fahrzeuge sind in der Regel mit Werbefolien beklebt.

    11.4 Es dürfen durch den Kunden keinerlei Kennzeichnungen, Beschriftungen oder ähnliches vom Fahrzeug entfernt oder beschädigt werden.

    11.5 Der Kunde haftet für Schäden am Fahrzeug, die durch die Nichtbefolgung eines gebotenen Verhaltens oder durch ein verbotenes Verhalten verursacht wurden, sofern der Kunde über das gebotene bzw. verbotene Verhalten im Zuge der Einschulung aufgeklärt wurde ohne (auch ohne vorherige Aufklärung) ohnehin darüber Bescheid gewusst hat.

    11.6 Für Forderungen aus Schäden aus Unfällen oder Fehlbedienungen, für welcher der Kunde gegenüber PWR haftet, gilt eine Zahlungsfrist von 7 Kalendertagen ab Rechnungslegung als vereinbart.
  1. Teilwirksamkeit / Rechtsnachfolge: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die rechtswirksam und zulässigerweise vereinbarten Bestimmungen dieser AGB gelten auch für den/die Rechtsnachfolger des Kunden.